Lanzengenehmigungen




Dekrete der Stadt und sonstige Gesetze

Lanzengenehmigungen

Beitragvon hildetraut » Mi 7. Jul 2010, 01:22

Die folgende Übersicht stellt jedem Reisenden dar, ob er in der Provinz, in welche er ein- oder durchreist, eine Genehmigung für seine Lanze einzuholen hat. Somit sollen fortan Unannehmlichkeiten bei der Reise erspart bleiben.



Augsburg
- die Lanze muss Ingame beim Hauptmann, Regent oder Armeekommandanten gemeldet werden
- wird nicht innerhalb von 24 Stunden widersprochen gilt sie als genehmigt

Baden
- keine Lanzengenehmigungen
- Verbot einzelner Lanzen durch Regent, Hauptmann, Armeeführer oder Stadtkommandant möglich, sofern erforderlich

Bayern
- keine Lanzengenehmigungen
- Regent oder Marschall erteilen schriftlich Verbot militärischer Vereinigungen wenn erforderlich
- Im Kriegsfall Lanzengenehmigung über Hauptmann und Armeeführer

Mainz
- keine Lanzengenehmigung

Nürnberg
- keine Lanzengenehmigungen
- gezielte Bitte um Auflösung wenn erforderlich

Österreich
- Genehmigungspflicht durch Erzherzog oder Hauptmann
- Unterzeichnung eines Schwurs zur Achtung der Gesetze

Steiermark
- keine Lanzengenehmigungen
- steirischer Kronrat und Armeeführung dürfen schriftliche Verbote erteilen wenn erforderlich

Württemberg
- keine Lanzengenehmigungen
- wenn erforderlich Verbot von Lanzen durch Hauptmann

hildetraut
Administrator
 
Beiträge: 54
Registriert: Di 6. Jul 2010, 12:37

von Anzeige » Mi 7. Jul 2010, 01:22

Anzeige
 

TAGS

Zurück zu Dekrete und Gesetze

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron