Lanzengenehmigungen
Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 01:22
Die folgende Übersicht stellt jedem Reisenden dar, ob er in der Provinz, in welche er ein- oder durchreist, eine Genehmigung für seine Lanze einzuholen hat. Somit sollen fortan Unannehmlichkeiten bei der Reise erspart bleiben.
Augsburg
- die Lanze muss Ingame beim Hauptmann, Regent oder Armeekommandanten gemeldet werden
- wird nicht innerhalb von 24 Stunden widersprochen gilt sie als genehmigt
Baden
- keine Lanzengenehmigungen
- Verbot einzelner Lanzen durch Regent, Hauptmann, Armeeführer oder Stadtkommandant möglich, sofern erforderlich
Bayern
- keine Lanzengenehmigungen
- Regent oder Marschall erteilen schriftlich Verbot militärischer Vereinigungen wenn erforderlich
- Im Kriegsfall Lanzengenehmigung über Hauptmann und Armeeführer
Mainz
- keine Lanzengenehmigung
Nürnberg
- keine Lanzengenehmigungen
- gezielte Bitte um Auflösung wenn erforderlich
Österreich
- Genehmigungspflicht durch Erzherzog oder Hauptmann
- Unterzeichnung eines Schwurs zur Achtung der Gesetze
Steiermark
- keine Lanzengenehmigungen
- steirischer Kronrat und Armeeführung dürfen schriftliche Verbote erteilen wenn erforderlich
Württemberg
- keine Lanzengenehmigungen
- wenn erforderlich Verbot von Lanzen durch Hauptmann